EU-
Hinweisgeberrichtlinie

Verstoß melden

Die Europäische Union hat im Jahr 2019 festgelegt, dass Unternehmen Möglichkeiten für Mitarbeiter und Dritte schaffen sollen, die es ermöglichen, vermeintliche und tatsächliche Missstände anonym zu melden.

Hierbei geht es um Hinweise zu Verstößen gegen bestehendes EU-Recht, nationale Gesetze und interne Regelwerke. Diese Regelung nennt sich EU-Hinweisgeberrichtlinie (oder auch EU Whistleblower-Richtlinie).

Die Krapp Geschäftsleitung bekennt sich dazu, Missstände aktiv zu bearbeiten und Meldungen zu Verstößen offen gegenüberzustehen und im Sinne der Regel vertraulich zu behandeln.

  • Die Krapp Unternehmensgruppe wendet die EU-Hinweisgeberrichtlinie auf alle Firmen der Gruppe an

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen Missstände an das eigene Unternehmen als auch an externe Stellen melden, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen fürchten zu müssen.

  • Hinweisgeber können, wenn auf die interne Meldung und die Meldung an Behörden keine Reaktion erkennbar war, auch die Offenlegung wählen, also den Weg an die Öffentlichkeit suchen. Dieses Recht als Ultima Ratio besteht auch bei der Gefährdung öffentlichen Interesses.

  • Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten steht es frei, jederzeit Auffälligkeiten oder Verstöße gegen EU-Recht, nationales Recht oder andere externe und interne Regelwerke an das Hinweisgebersystem zu melden. Hier erfahren Sie, wie dies auf einfache Art und Weise, selbstverständlich auch anonym, möglich ist.

  • Hinweisgeber können ihre Meldungen vertraulich platzieren, dieses in der Krapp Unternehmensgruppe über folgende Kanäle:
    • Frau Lisa Middendorf persönlich
    • Frau Lisa Middendorf, telefonisch oder per Post anonym
    • Per Mail compliance@krapp.de
    • Über diese Seite mittels dem zertifizierten, anonymen System TRUSTY.

Für die anonyme Online-Meldung finden Sie eine kurze Anleitung und Informationen. Über den Button “Verstoß melden” können eben diesen melden.

> Trusty – Kurzanleitung für die Whistleblowers